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Kein Schadensersatz: Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
408250
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 48 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

V A R I A A 3360 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 102⏐Heft 48⏐2. Dezember 2005 Kein Schadensersatz Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen. Im entschiedenen Fall ging es um Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: Bundesseuchengesetz). Wer durch eine Impfung, die von einer Behörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen worden ist, einen Impfschaden erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag eine Entschädigung.

Schlagworte

Schadensersatz Impfstoffe Entschädigung Impfschaden Risikominimierung Gesundheitsrecht Vaccines Compensation Risk Assessment Health Policy Legal Liability Infectious Disease Control Deutsches Ärzteblatt