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Kein Schadensersatz: Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
408250
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A A 3360 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 102⏐Heft 48⏐2. Dezember 2005 Kein Schadensersatz Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen. Im entschiedenen Fall ging es um Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: Bundesseuchengesetz). Wer durch eine Impfung, die von einer Behörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen worden ist, einen Impfschaden erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag eine Entschädigung.
Schlagworte
Schadensersatz
Impfstoffe
Entschädigung
Impfschaden
Risikominimierung
Gesundheitsrecht
Vaccines
Compensation
Risk Assessment
Health Policy
Legal Liability
Infectious Disease Control
Deutsches Ärzteblatt