CareLit Fachartikel
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht: Abgabe von Diabetesstreifen in Praxis war unzulässig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
408251
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A A 3360 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 102⏐Heft 48⏐2. Dezember 2005 Kein Schadensersatz Staat haftet nur bei zugelassenen Impfstoffen. Im entschiedenen Fall ging es um Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: Bundesseuchengesetz). Wer durch eine Impfung, die von einer Behörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen worden ist, einen Impfschaden erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag eine Entschädigung.
Schlagworte
Wettbewerbsrecht
Diabetesstreifen
Arztpraxis
Abgabe
Teststreifen
Bundesgerichtshof
Entschädigung
Impfschaden
Diabetes Mellitus
Legal Issues
Medical Ethics
Professional Misconduct
Health Policy
Compensation
Deutsches Ärzteblatt