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Versicherungsverträge: Wann der Schutz beginnt

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
408274
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 48 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosenund Unfallversicherung kommen ohne formelles Zutun der Beteiligten zustande. Eine verspätete Anmeldung hat keinen Einfluss auf den Beginn einer solchen (Pflicht-) Versicherung. Anders in den Sparten der Privatversicherung: Hier kommt es sehr wohl darauf an, wann ein Versicherungsantrag ausgestellt wurde. Denn mit der Unterschrift unter den Antrag beginnt zwar die Versicherung, nicht aber zwangsläufig der Versicherungsschutz. Ab wann der Versicherte

Schlagworte

Versicherungsverträge Versicherungsschutz gesetzliche Krankenversicherung private Krankenversicherung Lebensversicherung Haftpflichtversicherung Abrechnungsbetrug Verax-Liste Ermittlungsgruppe Missbrauch Insurance Health Insurance Fraud Insurance Fraud Health Care Costs Health Care Reform