CareLit Fachartikel
Versicherungsverträge: Wann der Schutz beginnt
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
408274
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosenund Unfallversicherung kommen ohne formelles Zutun der Beteiligten zustande. Eine verspätete Anmeldung hat keinen Einfluss auf den Beginn einer solchen (Pflicht-) Versicherung. Anders in den Sparten der Privatversicherung: Hier kommt es sehr wohl darauf an, wann ein Versicherungsantrag ausgestellt wurde. Denn mit der Unterschrift unter den Antrag beginnt zwar die Versicherung, nicht aber zwangsläufig der Versicherungsschutz. Ab wann der Versicherte
Schlagworte
Versicherungsverträge
Versicherungsschutz
gesetzliche Krankenversicherung
private Krankenversicherung
Lebensversicherung
Haftpflichtversicherung
Abrechnungsbetrug
Verax-Liste
Ermittlungsgruppe
Missbrauch
Insurance
Health Insurance
Fraud
Insurance Fraud
Health Care Costs
Health Care Reform