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Abrechnungsbetrug: Begrenzter Schaden

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
408275
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 48 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosenund Unfallversicherung kommen ohne formelles Zutun der Beteiligten zustande. Eine verspätete Anmeldung hat keinen Einfluss auf den Beginn einer solchen (Pflicht-) Versicherung. Anders in den Sparten der Privatversicherung: Hier kommt es sehr wohl darauf an, wann ein Versicherungsantrag ausgestellt wurde. Denn mit der Unterschrift unter den Antrag beginnt zwar die Versicherung, nicht aber zwangsläufig der Versicherungsschutz. Ab wann der Versicherte

Schlagworte

Abrechnungsbetrug Krankenversicherung Verax-Liste Versicherungsschutz Missbrauch Ermittlungsgruppe Datenanalyse Betrugsmuster private Krankenversicherung gesetzliche Krankenversicherung Fraud Health Insurance Insurance Health Insurance Fraud Data Analysis