CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Änderungen der Anlage 9. 2 (Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening) der Bundesmantelverträge
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
408344
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Röntgenverordnung (RöV) zu erfüllen haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, soll zukünftig auch Arzthelferinnen und Arzthelfern ohne Fachkunde im Strahlenschutz die Erstellung von Mammographie-Aufnahmen ermöglicht werden, sofern die in den Bundesmantelverträgen geforderten Qualifikationen einschließlich Kenntnisse im Strahlenschutz nachgewiesen werden. § 24 Abs. 2 Buchst. a) wird deshalb wie folgt neu gefasst: „Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1
Schlagworte
Mammographie
Brustkrebs
Früherkennung
Strahlenschutz
Arzthelferin
medizinische Ausbildung
Bundesmantelverträge
G-BA
ambulante Versorgung
Stellungnahme
Mammography
Breast Neoplasms
Early Detection of Cancer
Radiation Protection
Medical Assistants
Medical Education