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Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über die anstehende Methodenbewertung der Ambulanten Ernährungsberat…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
408345
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Röntgenverordnung (RöV) zu erfüllen haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, soll zukünftig auch Arzthelferinnen und Arzthelfern ohne Fachkunde im Strahlenschutz die Erstellung von Mammographie-Aufnahmen ermöglicht werden, sofern die in den Bundesmantelverträgen geforderten Qualifikationen einschließlich Kenntnisse im Strahlenschutz nachgewiesen werden. § 24 Abs. 2 Buchst. a) wird deshalb wie folgt neu gefasst: „Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1
Schlagworte
Ambulante Ernährungsberatung
Mammographie
Strahlenschutz
Fachkunde
medizinische Versorgung
Gesetzliche Krankenversicherung
Nutritional Counseling
Mammography
Radiation Protection
Medical Care
Health Insurance
Treatment Outcome
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