Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vorund nachstationäre Behandlung
Das Krankenhaus, Berlin · 1997 · Heft 3 · S. 139 bis 141
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DKG und GKV-Spitzenverbände haben eine Empfehlung über die Vergütung für vorund nachstationäre Behandlung nach § 115a Abs. 3 SGB V vereinbart. Das Benehmen mit der KBV wurde hergestellt. Die Bundesempfehlung ist seit dem 1. Januar 1997 in Kraft und bietet eine Grundlage für den weiteren Ausbau der vorund nachstationären Behandlung im Krankenhaus. Eine DKG-interne Erhebung stellte fest, daß der Anteil der Krankenhäuser mit vorund nachstationärer Behandlung von rund sechs Prozent im Jahr 1993 auf über 45 Prozent im Jahr 1996 angestiegen ist. Die letzten Zahlen sprechen für einen weiteren Ausbau.