CareLit Fachartikel
Neuer Arzneimittelwirkstoff: Anwendung vor Zulassung kann geboten sein, wenn eine seltene oder lebensbedrohliche Krankheit vorliegt
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
408717
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 102⏐Heft 42⏐21. Oktober 2005 A 2887 Im vorliegenden Fall war strittig, ob die beklagte Krankenkasse einer Patientin die Kosten einer so genannten photodynamischen Therapie (PDT) mit dem Arzneimittelwirkstoff Verteporfin (Handelsname Visodyne) im Jahr 2000 zu erstatten hat. Die Klägerin leidet an einem angeborenen Aderhautdefekt (Makula-Degeneration), der Ursache für eine massive Sehverschlechterung war. Daher wurde eine PDT mit Verteporfin empfohlen. Dabei
Schlagworte
Arzneimittelwirkstoff
photodynamische Therapie
Verteporfin
Makula-Degeneration
Kostenerstattung
seltene Krankheit
Lebensqualität
Bundessozialgericht
Drug Approval
Photodynamic Therapy
Macular Degeneration
Rare Diseases
Quality of Life
Deutsches Ärzteblatt