CareLit Fachartikel

Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Frühund Neugeborenen vom 20. September 2005

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
408802
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 41 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

§ 1 Zweck der Vereinbarung (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V beschließt diese Vereinbarung als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Grundlage von § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V, mit welcher die Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität der Versorgung von Frühund Neugeborenen in der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden soll. (2) Zu diesem Zweck definiert diese Vereinbarung ein Stufenkonzept der neonatologischen Versorgung und regelt die Anforderungen an

Schlagworte

Qualitätssicherung Frühgeborene Neugeborene neonatologische Versorgung Perinatalzentrum Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Säuglingssterblichkeit Behinderungen Versorgungsstufen Aufnahmekriterien Neonatology Quality Assurance Health Care Infant