CareLit Fachartikel
Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Frühund Neugeborenen vom 20. September 2005
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
408802
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 1 Zweck der Vereinbarung (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 Abs. 7 SGB V beschließt diese Vereinbarung als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Grundlage von § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V, mit welcher die Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität der Versorgung von Frühund Neugeborenen in der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden soll. (2) Zu diesem Zweck definiert diese Vereinbarung ein Stufenkonzept der neonatologischen Versorgung und regelt die Anforderungen an
Schlagworte
Qualitätssicherung
Frühgeborene
Neugeborene
neonatologische Versorgung
Perinatalzentrum
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität
Säuglingssterblichkeit
Behinderungen
Versorgungsstufen
Aufnahmekriterien
Neonatology
Quality Assurance
Health Care
Infant