CareLit Fachartikel
Reiserücktrittskostenversicherung: Wann der Anbieter zahlt
Nies, I. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
408950
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Reiseveranstalter sind verpflichtet, Gelegenheit zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu geben. Versichert wird das Risiko der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus einem der Gründe, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Aus dem Informationsmaterial der Versichererung ist zu ersehen, ob darüber hinaus das finanzielle Risiko einer verspäteten Anreise und des Reiseabbruchs versichert werden kann. Versicherungsschutz besteht
Schlagworte
Reiserücktrittskostenversicherung
Versicherungsschutz
unerwartete schwere Erkrankung
Stornokosten
Reisebuchung
Krankheitsbild
ärztliche Behandlung
Reisefähigkeit
Attest
Rückfallrisiko
Insurance
Travel
Disease
Illness
Accident
Psychopathology