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Reiserücktrittskostenversicherung: Wann der Anbieter zahlt

Nies, I. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
408950
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Nies, I.
Ausgabe
Heft 39 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Reiseveranstalter sind verpflichtet, Gelegenheit zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu geben. Versichert wird das Risiko der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus einem der Gründe, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Aus dem Informationsmaterial der Versichererung ist zu ersehen, ob darüber hinaus das finanzielle Risiko einer verspäteten Anreise und des Reiseabbruchs versichert werden kann. Versicherungsschutz besteht

Schlagworte

Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsschutz unerwartete schwere Erkrankung Stornokosten Reisebuchung Krankheitsbild ärztliche Behandlung Reisefähigkeit Attest Rückfallrisiko Insurance Travel Disease Illness Accident Psychopathology