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Sturmschaden: Erst melden, dann reparieren

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
409102
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 37 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Unfallversicherung Neue Police für Ärzte Die Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln, bietet eine neue Unfallversicherung speziell für Ärzte und Zahnärzte an, die unter anderem ein „InfektionsTagegeld“ enthält. Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht den Gesundheitsbehörden weit gehende Eingriffe in die Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten. So kann ein Arzt mit einem vorübergehenden Berufsausübungsverbot konfrontiert werden, wenn die Gefahr besteht, dass er Krankheitserreger auf die Allgemeinheit

Schlagworte

Unfallversicherung Ärzte Infektionsschutzgesetz Berufsausübung Versicherungsschutz Sturmschaden Reparatur Kfz-Versicherung GDV Informationsbedarf Insurance Health Care Providers Infectious Disease Transmission Professional Practice Storm Damage Motor Vehicles