Rechtliche Absicherung beim täglichen Arbeiten mit Angehörigen auf Intensivstationen
Böhme, H. · plexus, Augsburg · 1997 · Heft 3 · S. 43 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einbindung anders qualifizierter Mitarbeiter oder Angehöriger des Patienten in die intensivpflegerische Versorgung ist nicht verboten, sondern im Gegenteil durchaus geboten. Allerdings haben Krankenhausträger und Funktionsträger organisatorische Sicherstellungen vorzunehmen, nämlich bei anders qualifizierten Mitarbeitern durch Erstellung einer Dienstanweisung zwecks Festlegung der Zuständigkeiten und Vorbehaltungsaufgaben für ärztliche und fachpflegerische Aufgaben und andererseits durch organisatorische Sicherstellungen gegenüber Angehörigen durch Einweisung, Unterweisung und Aufklärung, wobei ein Merkblatt…