CareLit Fachartikel
Das Verfallsdatum - eine rechtliche Vorgabe
Röhlig, H.-W. · plexus, Augsburg · 1997 · Heft 3 · S. 46 bis 47
Dokument
40922
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der rechtlich neu definierte Begriff der Medizinprodukte umfaßt die in die 100. 000 und mehr gehende Produktpaletete vom Tupfer über sämtliches Verbandsmaterial bis hin zu hochwertigen Endoprothesen und selbst Desinfektionsautomaten und Sterilisatoren. Alle Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum sind zu verwerfen. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 MPG ( Medizinproduktegesetz) - und damit jeglicher Einsatz nach Verfallsdatum abgelaufener Medizinprodukte wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50. 000, - DM geahndet.
Schlagworte
EINKAUFSOPERATING
RECHT
MEDIZINPRODUKTEGESETZ
MENSCHEN
PRAXIS
WISSEN
PUBLIKATIONEN
LEBEN
GESUNDHEIT
DRUCK
LIEBE
BEURTEILUNG
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