CareLit Fachartikel

Das Verfallsdatum - eine rechtliche Vorgabe

Röhlig, H.-W. · plexus, Augsburg · 1997 · Heft 3 · S. 46 bis 47

Dokument
40922
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
plexus, Augsburg
Autor:innen
Röhlig, H.-W.
Ausgabe
Heft 3 / 1997
Jahrgang 5
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 1997-03-01 00:00:00
ISSN
0948-2725
DOI

Zusammenfassung

Der rechtlich neu definierte Begriff der Medizinprodukte umfaßt die in die 100. 000 und mehr gehende Produktpaletete vom Tupfer über sämtliches Verbandsmaterial bis hin zu hochwertigen Endoprothesen und selbst Desinfektionsautomaten und Sterilisatoren. Alle Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum sind zu verwerfen. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 MPG ( Medizinproduktegesetz) - und damit jeglicher Einsatz nach Verfallsdatum abgelaufener Medizinprodukte wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50. 000, - DM geahndet.

Schlagworte

EINKAUFSOPERATING RECHT MEDIZINPRODUKTEGESETZ MENSCHEN PRAXIS WISSEN PUBLIKATIONEN LEBEN GESUNDHEIT DRUCK LIEBE BEURTEILUNG SCHWANGERSCHAFT plexus Augsburg