CareLit Fachartikel
Arzneimittel: Ende offen
Blöß, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
409290
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
rung des Therapieziels dem Willen des Patienten entspricht. „An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung treten dann palliativmedizinische Versorgung einschließlich pflegerischer Maßnahmen“, heißt es in den Grundsätzen. Aktive Euthanasie sei dagegen unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschehe (DÄ, Heft 19/2004). Eine bessere Palliativmedizin Der Moraltheologe Prof. Dr. JeanPierre Wils, Universität Nijmegen, verteidigte dagegen die
Schlagworte
Arzneimittel
Euthanasie
Palliativmedizin
Sterbehilfe
Kostenexplosion
Ärzte
Krankenkassen
Moraltheologie
Patientenrechte
Versorgung
Innovationen
Diskussion
Drug Costs
Euthanasia
Palliative Care
Ethics