CareLit Fachartikel
Arzt-/Ersatzkassenvertrag (Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
409497
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. 1. In § 21 Abs. 4 erhält Satz 3 folgende Fassung: „Die dem Vertragsarzt entstehenden Portokosten werden von der zuständigen Ersatzkasse erstattet. Der Nachweis erfolgt über eine entsprechende Kennzeichnung bei der Abrechnung. “ 2. § 21 Abs. 5 wird wie folgt geändert: 2. 1 In Satz 3 werden nach den Worten „die Kassenärztliche Vereinigung“ die Worte „in Abstimmung mit der zuständigen Ersatzkasse“ eingefügt. 2. 2 Satz 5 wird ersatzlos gestrichen. 3. Nach § 21 Abs. 5 wird ein Abs. 5 a mit folgendem
Schlagworte
Arztvertrag
Ersatzkassen
Kassenärztliche Vereinigung
Zuzahlung
Portokosten
Abrechnung
gerichtliche Verfahren
Bundesmantelvertrag
Health Care Costs
Health Care Reform
Health Policy
Medical Fees
Health Insurance
Medical Services
Deutsches Ärzteblatt