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Stammzellforschung in Europa: „Keine Gelder für verbotene Projekte“

Spielberg, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
409541
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Spielberg, P.
Ausgabe
Heft 28 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

nach EU-Recht als Allgemeinärzte eingestuft würden, oder Internisten mit Schwerpunkt. Einen eventuellen Bedarf an umfassend weitergebildeten Internisten müssten wir dann mit Kräften aus dem europäischen Ausland auffüllen. Das ist absurd und widerspricht zudem der Bestandsschutzregel. “ Darüber hinaus lässt die Berufsanerkennungsrichtlinie eine weitere Auslegung zu, auf die Susann Katelhön vom Auslandsdienst der BÄK hinweist: „Die Zwei-Fünftel-Regelung eröffnet theoretisch die Möglichkeit, dass

Schlagworte

Stammzellforschung EU-Recht ethische Fragen Forschungsgelder embryonale Stammzellen adulte Stammzellen medizinisches Personal Berufsanerkennung Forschungspolitik Biotechnologie Heilungschancen internationale Zusammenarbeit Stem Cells Embryonic Stem Cells Adult Stem Cells Ethics