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Freiberuflergebühren: Für Ärzte immer noch Ostabschlag
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
409576
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
F ür Ärzte und Zahnärzte gilt immer noch der zur Wiedervereinigung eingeführte „Ost-Abschlag“. So liegen die Gebührensätze in den neuen Bundesländern im Jahr 2005 bei nur 90 Prozent des vergleichbaren Westansatzes. Noch 1991 betrugen die Gebühren lediglich 60 Prozent des Westgebühren-Niveaus, wurden in den Folgejahren allerdings sukzessive angehoben, ohne aber die Hundertprozentgleichstellung zu erreichen, die der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer bereits zum 1. Januar 2000
Schlagworte
Ostabschlag
Ärzte
Zahnärzte
Gebührenordnung
Gleichstellung
Leasingvertrag
Schadensersatz
Infotainment
Insolvenz
Freie Berufe
Physicians
Dentists
Fees and Charges
Equalization
Leasing
Bankruptcy