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Freiberuflergebühren: Für Ärzte immer noch Ostabschlag

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
409576
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 28 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

F ür Ärzte und Zahnärzte gilt immer noch der zur Wiedervereinigung eingeführte „Ost-Abschlag“. So liegen die Gebührensätze in den neuen Bundesländern im Jahr 2005 bei nur 90 Prozent des vergleichbaren Westansatzes. Noch 1991 betrugen die Gebühren lediglich 60 Prozent des Westgebühren-Niveaus, wurden in den Folgejahren allerdings sukzessive angehoben, ohne aber die Hundertprozentgleichstellung zu erreichen, die der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer bereits zum 1. Januar 2000

Schlagworte

Ostabschlag Ärzte Zahnärzte Gebührenordnung Gleichstellung Leasingvertrag Schadensersatz Infotainment Insolvenz Freie Berufe Physicians Dentists Fees and Charges Equalization Leasing Bankruptcy