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Der Ärztetag warnt: Immer mehr ohne Schutz
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
410188
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V erletzt sich ein Arbeitnehmer beim Betriebssport, stellt sich die Frage, ob die Berufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Kosten des Unfalls aufkommen muss, weil es sich indirekt um einen „Arbeitsunfall“ handelt. Das Bundessozialgericht meint: im Regelfall nicht, manchmal aber doch. Die Kasseler Richter haben sich schon seit Jahren mit (Un-)Fällen aus dem Betriebssportbereich zu befassen. In ihrer neuesten Entscheidung (Az. : B 2 U 38/03 R) listen sie detailliert
Schlagworte
Ärztetag
Krankenversicherung
Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall
Betriebssport
Sozialgesetzgebung
Hartz IV
Altersvorsorge
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