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Betäubungsmittel: Allgemeinmediziner verstieß gegen anerkannte Regeln.

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
410353
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 19 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005 A 1401 Betäubungsmittel Allgemeinmediziner verstieß gegen anerkannte Regeln. Auch wenn ein Arzt bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, kann ein Berufsgericht für Heilberufe zusätzliche Maßnahmen verhängen. Solch eine zusätzliche Ahndung ist zulässig, wenn das berufsrechtliche Unrecht erheblich über das strafrechtlich relevante hinausgeht. Im entschiedenen Fall betrieb ein Arzt bis Januar 2004 eine Praxis für

Schlagworte

Betäubungsmittel Allgemeinmedizin Arzt Patienten Opiatabhängigkeit Substitutionstherapie Missbrauch Gesundheitsverletzung Aufklärungspflicht Netzhautablösung Behandlungsfehler Freiheitsstrafe Substance-Related Disorders Opioid-Related Disorders Medical Errors Patient Safety