CareLit Fachartikel

Überprüfen des Tarifs kann sich lohnen! - Zur Entlohnung und Eingruppierung im Arbeitsverhältnis -

Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1997 · Heft 4 · S. 331 bis 333

Dokument
41040
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 4 / 1997
Jahrgang 36
Seiten
331 bis 333
Erschienen: 1997-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In Krankenhäusern wird beim Abschluß eines Arbeitsverhältnisses überwiegend der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zugrunde gelegt, der für Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Arbeitsbedingungen regelt. Auch kirchliche Arbeitgeber orientieren sich am BAT. Gerade wegen der darin enthaltenen detallierten Regelungen sollten Pflegende ihre Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe überprüfen, gegebenfalls können sie eine Höhergruppierung fordern.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL VERGUETUNG EINGRUPPIERUNG TARIFVERTRAG BAT ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE PRAXIS KRANKENPFLEGEPERSONAL ES BETTEN RECHTSANWÄLTE TELEFON VERSICHERUNG Die Schwester Der Pfleger Melsungen