CareLit Fachartikel
Überprüfen des Tarifs kann sich lohnen! - Zur Entlohnung und Eingruppierung im Arbeitsverhältnis -
Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1997 · Heft 4 · S. 331 bis 333
Dokument
41040
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Krankenhäusern wird beim Abschluß eines Arbeitsverhältnisses überwiegend der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zugrunde gelegt, der für Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Arbeitsbedingungen regelt. Auch kirchliche Arbeitgeber orientieren sich am BAT. Gerade wegen der darin enthaltenen detallierten Regelungen sollten Pflegende ihre Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe überprüfen, gegebenfalls können sie eine Höhergruppierung fordern.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
VERGUETUNG
EINGRUPPIERUNG
TARIFVERTRAG
BAT
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
PRAXIS
KRANKENPFLEGEPERSONAL
ES
BETTEN
RECHTSANWÄLTE
TELEFON
VERSICHERUNG
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen