CareLit Fachartikel
Keine Ermächtigung: Erbringung von MRT-Leistungen war unzulässig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
410535
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1729. April 2005 A 1227 Wahlleistungen Grundsätze für die Patienten-Information Nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Bundespflegesatzverordnung müssen Wahlleistungen schriftlich vereinbart werden. Ein Patient ist dabei über den Preis und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Wahlleistungsvereinbarung sonst unwirksam. Eine ausreichende Wahlleistungsvereinbarung beinhaltet einer aktuellen
Schlagworte
MRT-Leistungen
Wahlleistungen
Patienteninformation
Gebührenordnung
Kassenärztliche Vereinigung
Berufsordnung
Wettbewerbsverstoß
Geldbuße
Magnetic Resonance Imaging
Health Care Costs
Medical Fees
Patient Rights
Legal Issues
Professional Misconduct
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