CareLit Fachartikel
IGeLn: Entsetzen!
Grewenig, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
410687
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
bedeutet, dass hier neue bürokratische beziehungsweise dirigistische Maßnahmen zugelassen werden dürfen. In dem Artikel erwähnte Beispiele solcher Leistungen, wie aus der Glaukom-Diagnostik bzw. gynäkologischen Krebsvorsorge, gehören eindeutig nicht zum Katalog der GKV, und an ihrer privaten Abrechnung ist nichts auszusetzen. Der Grundsatz „alles, was keine GKV-Leistung ist, ist eine IGeL-Leistung“ bedarf keiner weiteren behördlichen Strangulierung, und solche wird auch von den Ärzten
Schlagworte
IGeL
GKV
Harnwegsinfekte
Hormonstörungen
NCL
Glaukom-Diagnostik
Krebsvorsorge
Gesundheitsversorgung
Ärzte
Patienten
Therapie
Forschung
Individual Health Insurance
Health Care Costs
Health Policy
Neoplasms