CareLit Fachartikel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2004
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
410812
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
12. Änderung der dritten Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 30900 Entgegen Nr. 4. 4 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Leistung nach der Nr. 30900 mit Ausnahme der Ersteinstellung oder Therapieverlaufskontrolle der Atemwegs-Überdrucktherapie auch dann berechnet werden, wenn zur Erbringung der Leistung Polygraphiegeräte Verwendung finden, welche die Schnarchgeräusche, die abdominalen und thorakalen Atembewegungen und/oder den Maskendruck nicht aufzeichnen bzw. messen können und bereits
Schlagworte
Gemeinsamer Bundesausschuss
hyperbare Sauerstofftherapie
Schädelhirntrauma
gesetzliche Krankenversicherung
EBM
Vertragsärzte
hausärztliche Versorgung
fachärztliche Versorgung
Hyperbaric Oxygenation
Traumatic Brain Injury
Health Insurance
Medical Policy
Medical Services
Health Care Reform
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