CareLit Fachartikel
EU-Gesundheitskarte: Testlauf gestartet
Merten, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
410833
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr eintreiben. Das Einfordern von Mahn-, Portooder Gerichtskosten ist jedoch nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem Musterprozess gegen einen 49-jährigen Patienten, der die Zahlung der zehn Euro verweigert hatte. Die KV Nordrhein zeigte sich mit diesem Verhandlungsergebnis unzufrieden. Das Eintreiben der Gebühren werde durch das Urteil zum Minusgeschäft. Im
Schlagworte
EU-Gesundheitskarte
Testlauf
AOK
Praxisgebühr
Kassenärztliche Vereinigungen
Mahnkosten
elektronische Auslesbarkeit
Krankenversicherung
Ärzte
Frauenanteil
Gesundheitswesen
Sozialgericht
Health Insurance
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Policy