CareLit Fachartikel
Ärztinnen: Sechs Posten in KV-Vorständen
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
410834
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können bei säumigen Zahlern die Praxisgebühr eintreiben. Das Einfordern von Mahn-, Portooder Gerichtskosten ist jedoch nicht rechtens. Zu diesem Urteil kam das Sozialgericht Düsseldorf am 22. März in einem Musterprozess gegen einen 49-jährigen Patienten, der die Zahlung der zehn Euro verweigert hatte. Die KV Nordrhein zeigte sich mit diesem Verhandlungsergebnis unzufrieden. Das Eintreiben der Gebühren werde durch das Urteil zum Minusgeschäft. Im
Schlagworte
Kassenärztliche Vereinigungen
Praxisgebühr
Mahnkosten
Ärztinnen
Vorstände
Gesundheitskarte
Health Care Costs
Female Physicians
Health Policy
Medical Associations
Health Insurance
Social Justice
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