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Nicht zu übersehen... Der erweitertete Pflegebegriff im Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Krahmer, U. · Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 24 bis 32

Dokument
41095
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Krahmer, U.
Ausgabe
Heft 4 / 1997
Jahrgang 6
Seiten
24 bis 32
Erschienen: 1997-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Pflegeversicherung konzentriert sich in ihrer Leistungsbeschreibung stark auf körperbezogene Verrichtungen. Dieser verkürzter Pflegebegriff ist besonders bei der Betreuung von psychisch Kranken oder geistig Behinderten problematisch. Das BSHG eröffnet jedoch Möglichkeiten durch den erweiterten Begriff der Pflege. Beispiele aus Bielefeld, Bremen und Berlin zeigen, wie diese Chancen für die Einrichtungen der Häuslichen Pflege praktisch umgesetzt werden können.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG FALLBEISPIEL RECHT BUNDESSOZIALHILFEGESETZ GEISTIGBEHINDERTER PSYCHISCHKRANKE BERLIN SOZIALARBEIT CHECKLISTE WOHNUNG KOMMUNIKATION ES VERSTÄNDNIS LEBENSQUALITÄT BIOGRAPHIE WAHRNEHMUNG