CareLit Fachartikel
Nicht zu übersehen... Der erweitertete Pflegebegriff im Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Krahmer, U. · Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 24 bis 32
Dokument
41095
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegeversicherung konzentriert sich in ihrer Leistungsbeschreibung stark auf körperbezogene Verrichtungen. Dieser verkürzter Pflegebegriff ist besonders bei der Betreuung von psychisch Kranken oder geistig Behinderten problematisch. Das BSHG eröffnet jedoch Möglichkeiten durch den erweiterten Begriff der Pflege. Beispiele aus Bielefeld, Bremen und Berlin zeigen, wie diese Chancen für die Einrichtungen der Häuslichen Pflege praktisch umgesetzt werden können.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
FALLBEISPIEL
RECHT
BUNDESSOZIALHILFEGESETZ
GEISTIGBEHINDERTER
PSYCHISCHKRANKE
BERLIN
SOZIALARBEIT
CHECKLISTE
WOHNUNG
KOMMUNIKATION
ES
VERSTÄNDNIS
LEBENSQUALITÄT
BIOGRAPHIE
WAHRNEHMUNG