CareLit Fachartikel
Viel Lärm um nichts? Standard-Pflegesätze sorgen für Mißverständnisse Heimindividuelle und regionale Besonderheiten werden in dem Modell berücksichtigt
Bretzinger, H.-M. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1997 · Heft 4 · S. 138 bis 141
Dokument
41105
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Übergangsregelung für vollstationäre Pflege läuft zum 31.12.1997 aus. Somit sind Leistungserbringer und Leistungsträger gleichermaßen aufgefordert, spätenstens zum 1.1.1988 Pflegesatzvereinbarungen nach dem SGB XI abzuschließen. Die nach dieser Übergangsregelung weitergeltenden Heimentgelte bzw. alternativ gewählten Teilentgelte werden somit ab 1988 durch dreistufige Pflegesätze und ein Engelt für Unterkunft und Verpflegung abgelöst. Grundlage für die Ermittlung und Vereinbarung dieser Pflegesätze und Entgelte ist das Standard-Pflegesatz-Modell.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
PFLEGESATZ
MODELL
Heim und Pflege
Kulmbach