CareLit Fachartikel

Viel Lärm um nichts? Standard-Pflegesätze sorgen für Mißverständnisse Heimindividuelle und regionale Besonderheiten werden in dem Modell berücksichtigt

Bretzinger, H.-M. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1997 · Heft 4 · S. 138 bis 141

Dokument
41105
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Bretzinger, H.-M.
Ausgabe
Heft 4 / 1997
Jahrgang 28
Seiten
138 bis 141
Erschienen: 1997-04-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzliche Übergangsregelung für vollstationäre Pflege läuft zum 31.12.1997 aus. Somit sind Leistungserbringer und Leistungsträger gleichermaßen aufgefordert, spätenstens zum 1.1.1988 Pflegesatzvereinbarungen nach dem SGB XI abzuschließen. Die nach dieser Übergangsregelung weitergeltenden Heimentgelte bzw. alternativ gewählten Teilentgelte werden somit ab 1988 durch dreistufige Pflegesätze und ein Engelt für Unterkunft und Verpflegung abgelöst. Grundlage für die Ermittlung und Vereinbarung dieser Pflegesätze und Entgelte ist das Standard-Pflegesatz-Modell.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGESATZ MODELL Heim und Pflege Kulmbach