CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gem. § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
411057
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
prüfen, ob der Patient von einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Mitbehandlung profitiert, wenn es im Verlauf der schmerztherapeutischen Behandlung nach sechs Monaten zu keiner nachweisbaren Verbesserung der Beschwerdesymptomatik kommt. Als zusätzliche fachliche Qualifikation wird die Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung für alle schmerztherapeutisch tätigen Ärzte gefordert. Weiterhin muss der Arzt an vier Tagen pro Woche mindestens je vier Stunden
Schlagworte
Schmerztherapie
chronische Schmerzen
Qualitätssicherung
psychiatrische Mitbehandlung
schmerztherapeutische Versorgung
Fachqualifikation
Therapieziele
Schmerzkonferenz
Pharmakotherapie
psychosomatische Grundversorgung
Pain Management
Chronic Pain
Quality Assurance
Psychotherapy
Pain
Pain Disorders