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Auf Nummer sicher

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
411066
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 11 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Oft verhalten sich Versicherungsnehmer bei einem Schaden falsch oder ungeschickt und riskieren dadurch ihren Versicherungsschutz. Denn in bestimmten Fällen verweigern die Versicherer die Zahlung. Wichtig: Kaufbelege sollten möglichst lange aufbewahrt werden, damit die Anschaffungskosten nachgewiesen werden können. Der entstandene Schaden sollte anhand von Fotos nachweisbar sein. Wer beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht hat und später damit auffliegt, hat im

Schlagworte

Versicherungsschutz Schadensfall Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Restschuldversicherung Vorsichtsmaßnahmen Wasserschaden grobe Fahrlässigkeit Kaufbelege Fotos Schadensmeldung Insurance Liability Insurance Life Insurance Risk Management Accident Insurance