CareLit Fachartikel
Krankenhäuser: „Vernetzte Einheiten“
Merten, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
411180
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
erster Linie Arbeitnehmerschutz. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor dem Passivrauchen zu schützen, Gaststätten ausgenommen. Im Gegensatz zu den meisten EULändern gibt es in Deutschland keine bundeseinheitlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen. Aber auf Länderebene tut sich etwas: Als erstes Bundesland hat Hessen ein gesetzliches Rauchverbot für Schulen erlassen. Niedersachsen und Bayern wollen folgen. In Berlin, Hamburg und Bremen gelten bereits
Schlagworte
Krankenhäuser
Vernetzung
Gesundheitsversorgung
Nichtraucherschutz
Prävention
Passivrauchen
Gesetzgebung
Akutkrankenhäuser
Gesundheitsmarkt
Patienten
Qualität
Zertifizierung
Hospitals
Health Services
Smoking
Tobacco Use Disorder