CareLit Fachartikel
Welche Leistungen sind steuerpflichtig?
Ingendorn, E. · Altenheim, Hannover · 1997 · Heft 4 · S. 22 bis 27
Dokument
41122
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soziale Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder anteilig von der Umsatzsteuer befreit. Unter anderem müssen die Umsätze eng mit dem Unternehmenszweck verbunden sein. Dazu kommen betriebsspezifische Bedingungen, wie zum Beispiel ein Mindestprozentsatz an Leistungen, der im Vorjahr begünstigten Personen zugute gekommen ist.
Schlagworte
AMBULANTE PFLEGE
PRIVAT
ALTENHEIM
WIRTSCHAFT
STEUER
BETREUTES WOHNEN
Unter
Leistungen
Soziale
Einrichtungen
Bestimmten
Voraussetzungen
Anteilig
Umsatzsteuer
Befreit
Anderem