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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. , Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
411314
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

nes Jahres am Ende des Quartals, in dem die Behandlung abgeschlossen ist, ausgeschlossen. “ 9. 2 In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „und ggf. auf Wirtschaftlichkeit“ ersatzlos gestrichen. 10. § 24 wird wie folgt geändert: 10. 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. 10. 2 Absatz 3 wird Absatz 2 und um folgenden Satz ergänzt: „Den Abrechnungen sind die Kurarztscheine (Anlage 3) beizufügen. “ 10. 3 Die Absätze 4 bis 6 werden Absätze 3 bis 5. 10. 4 Der Absatz 7 wird Absatz 6 und erhält folgende Fassung:

Schlagworte

Kassenärztliche Bundesvereinigung Kurarztvertrag Ambulante Vorsorgeleistungen Wirtschaftlichkeit Vertragsänderungen Krankenkassen Health Care Reform Health Care Costs Health Care Quality Health Policy Health Services Accessibility Health Services Research Deutsches Ärzteblatt