CareLit Fachartikel
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. , Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
411314
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
nes Jahres am Ende des Quartals, in dem die Behandlung abgeschlossen ist, ausgeschlossen. “ 9. 2 In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „und ggf. auf Wirtschaftlichkeit“ ersatzlos gestrichen. 10. § 24 wird wie folgt geändert: 10. 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. 10. 2 Absatz 3 wird Absatz 2 und um folgenden Satz ergänzt: „Den Abrechnungen sind die Kurarztscheine (Anlage 3) beizufügen. “ 10. 3 Die Absätze 4 bis 6 werden Absätze 3 bis 5. 10. 4 Der Absatz 7 wird Absatz 6 und erhält folgende Fassung:
Schlagworte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kurarztvertrag
Ambulante Vorsorgeleistungen
Wirtschaftlichkeit
Vertragsänderungen
Krankenkassen
Health Care Reform
Health Care Costs
Health Care Quality
Health Policy
Health Services Accessibility
Health Services Research
Deutsches Ärzteblatt