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Präventionsgesetz: Ärztliche Beteiligung notwendig

Kunstmann, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
411593
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kunstmann, W.
Ausgabe
Heft 4 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

dert werden? Schon das Lesen ist in diesem Fall hochgradig problematisch. “ Das BDSG sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, eine Regelung, die auch Arztpraxen betrifft. „Die Schwelle ist relativ niedrig: Immer dann, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer ständig auf automatisiert gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen können – und das ist bei jeder mittleren Arztpraxis schon der Fall – , besteht die Verpflichtung, einen

Schlagworte

Präventionsgesetz ärztliche Beteiligung Datenschutz Gesundheitsförderung Primärprävention Sozialversicherung Krankheitsdaten Qualitätssicherung Health Promotion Preventive Health Services Health Policy Data Protection Health Care Reform Primary Prevention Deutsches Ärzteblatt