CareLit Fachartikel
Mitteilungen: Aufhebung der Vorbehalte der Bekanntmachung zweier Beschlussfassungen aus der 93. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
411837
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
schallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Entgegen Nr. 4. 4 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Leistung nach der Nr. 13550 auch dann berechnet werden, wenn die Praxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von Einschwemmkathetern, der intraluminalen Messung des Arteriendrucks oder des zentralen Venendrucks, der Messung von Herzzeitvolumen und/oder Kreislaufzeiten und von Leistungsinhalten der Leistung nach den Nrn. 13300 und 13301 verfügt. Die Leistung nach der Nr. 13550 ist nur
Schlagworte
Bewertungsausschuss
SGB V
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Kassenärztliche Vereinigung
Leistungslegende
Allergologie
Genehmigung
Insemination
Richtlinien
Health Care Reform
Medical Records
Health Policy
Medical Services
Health Care Costs
Health Care Quality
Health Care Access