CareLit Fachartikel
Aufsichtspflicht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
411847
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
B eim Fahrradfahren zerkratzt der Lenker ein geparktes Auto, beim Wettrennen steht eine Blumenvase im Weg – im Eifer des Gefechts sind Kinder nicht zimperlich, und so mancher Schaden entsteht. Ob der Geschädigte diesen ersetzt bekommt, hängt von drei Faktoren ab: vom Alter des Kindes, einer möglichen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht und davon, ob der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. „Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften Kinder gar nicht“,
Schlagworte
Aufsichtspflicht
Eltern
Haftung
Kinder
Versicherung
Schadensersatz
Fahrlässigkeit
Einsicht
Altersgrenze
Familienhaftpflicht
Auslandskrankenversicherung
Verantwortung
Child
Liability
Insurance
Negligence