CareLit Fachartikel

Aufsichtspflicht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
411847
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

B eim Fahrradfahren zerkratzt der Lenker ein geparktes Auto, beim Wettrennen steht eine Blumenvase im Weg – im Eifer des Gefechts sind Kinder nicht zimperlich, und so mancher Schaden entsteht. Ob der Geschädigte diesen ersetzt bekommt, hängt von drei Faktoren ab: vom Alter des Kindes, einer möglichen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht und davon, ob der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. „Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften Kinder gar nicht“,

Schlagworte

Aufsichtspflicht Eltern Haftung Kinder Versicherung Schadensersatz Fahrlässigkeit Einsicht Altersgrenze Familienhaftpflicht Auslandskrankenversicherung Verantwortung Child Liability Insurance Negligence