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Neue EU-Länder: Krankenschein gilt nicht in allen Staaten

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2005 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
411848
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 37
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

B eim Fahrradfahren zerkratzt der Lenker ein geparktes Auto, beim Wettrennen steht eine Blumenvase im Weg – im Eifer des Gefechts sind Kinder nicht zimperlich, und so mancher Schaden entsteht. Ob der Geschädigte diesen ersetzt bekommt, hängt von drei Faktoren ab: vom Alter des Kindes, einer möglichen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht und davon, ob der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. „Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften Kinder gar nicht“,

Schlagworte

Aufsichtspflicht Haftung Kinder Eltern Versicherung Ausland Krankenschein EU-Länder Kosten Behandlungskosten Krankenversicherung Schadensersatz Child Liability Insurance Health