CareLit Fachartikel
Passivrauchen: Ärztekammer ist „rauchfrei“
Blöß, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
411861
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Praxis-EDV Anleitung zum Selbsttest Manipulationen erkennen und die Therapiefreiheit sichern A uch wirtschaftlich verordnende Ärzte sind vor einem Regress nicht sicher, wenn sie sich bei der Verordnung von Generika ausschließlich auf ihre Praxissoftware verlassen. Denn diese ist in der Regel von der Pharmaindustrie gesponsert und häufig so konzipiert, dass Generika bestimmter Firmen – vom Arzt unbemerkt – begünstigt werden. Den Schaden, der im Gesundheitswesen jährlich dadurch entsteht,
Schlagworte
Passivrauchen
Ärztekammer
rauchfrei
Praxissoftware
Generika
Gesundheitswesen
Transparenz
Qualitätszertifizierung
Betriebsvereinbarung
Arbeitsstätten-Verordnung
Passive Smoking
Smoke-Free Policy
Physicians
Health Care Costs
Drug Industry
Quality Assurance