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Passivrauchen: Ärztekammer ist „rauchfrei“

Blöß, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
411861
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Blöß, T.
Ausgabe
Heft 51 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Praxis-EDV Anleitung zum Selbsttest Manipulationen erkennen und die Therapiefreiheit sichern A uch wirtschaftlich verordnende Ärzte sind vor einem Regress nicht sicher, wenn sie sich bei der Verordnung von Generika ausschließlich auf ihre Praxissoftware verlassen. Denn diese ist in der Regel von der Pharmaindustrie gesponsert und häufig so konzipiert, dass Generika bestimmter Firmen – vom Arzt unbemerkt – begünstigt werden. Den Schaden, der im Gesundheitswesen jährlich dadurch entsteht,

Schlagworte

Passivrauchen Ärztekammer rauchfrei Praxissoftware Generika Gesundheitswesen Transparenz Qualitätszertifizierung Betriebsvereinbarung Arbeitsstätten-Verordnung Passive Smoking Smoke-Free Policy Physicians Health Care Costs Drug Industry Quality Assurance