CareLit Fachartikel
Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen höhere Beiträge
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
411936
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A m 1. Januar 2005 tritt das „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“ in Kraft. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen dann einen Beitragszuschlag in Höhe von 0, 25 Prozentpunkten bezahlen. Der Beitrag für die Betroffenen steigt damit auf 1, 1 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, werden damit in der Pflegeversicherung auf der Beitragsseite relativ besser gestellt
Schlagworte
Pflegeversicherung
Kinderlose
Beitragszuschlag
Gesetz
Elterneigenschaft
Bundesverfassungsgericht
Reform
Zusatzleistungen
Insurance
Health
Child
Family
Social Welfare
Health Policy
Legislation
Deutsches Ärzteblatt