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Bekanntmachungen: Beschlüsse der ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger (Sitzung am 19. Oktober 2004)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
412086
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat mit den nachstehenden Beschlüssen insbesondere Regelungen zum ambulanten Operieren in das Gebührenverzeichnis aufgenommen. Hierzu erlauben wir uns folgende Hinweise: Zu 1: Bei Neufassung des Vertrages im Jahr 2001 konnte das in der GOÄ vorgesehene Zuschlagssystem für ambulante Operationen und Anästhesieleistungen nicht übernommen werden, da nach Auffassung der Unfallversicherungsträger der entsprechende

Schlagworte

Gebührenkommission ambulantes Operieren Unfallversicherungsträger GOÄ Heilbehandlung Leistungslegenden Zuschläge Anästhesieleistungen Kataloge stationäre Behandlung Health Care Costs Health Care Reform Medical Fees Outpatient Care Surgical Procedures Workers' Compensation