CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Beschlüsse der ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger (Sitzung am 19. Oktober 2004)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
412086
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat mit den nachstehenden Beschlüssen insbesondere Regelungen zum ambulanten Operieren in das Gebührenverzeichnis aufgenommen. Hierzu erlauben wir uns folgende Hinweise: Zu 1: Bei Neufassung des Vertrages im Jahr 2001 konnte das in der GOÄ vorgesehene Zuschlagssystem für ambulante Operationen und Anästhesieleistungen nicht übernommen werden, da nach Auffassung der Unfallversicherungsträger der entsprechende
Schlagworte
Gebührenkommission
ambulantes Operieren
Unfallversicherungsträger
GOÄ
Heilbehandlung
Leistungslegenden
Zuschläge
Anästhesieleistungen
Kataloge
stationäre Behandlung
Health Care Costs
Health Care Reform
Medical Fees
Outpatient Care
Surgical Procedures
Workers' Compensation