CareLit Fachartikel
Phototherapie im Krankenhaus
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
412170
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A ls Voraussetzung für die Abrechnung delegationsfähiger Leistungen des Arztes in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als eigene Leistungen gilt, dass diese Leistungen unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht werden. In § 4 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 werden wahlärztliche Leistungen (stationäre Chefarztbehandlung), bei denen die Delegation nicht (§ 4 Abs. 2 Ziffer 2 und 3) oder nur eingeschränkt (§ 4 Abs. 2 Ziffer 1) möglich ist, dezidiert benannt. Die Einschränkungen nach §
Schlagworte
Phototherapie
Krankenhaus
wahlärztliche Leistungen
Facharzt
Physikalische Therapie
Kinder- und Jugendmedizin
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Abrechnung
Phototherapy
Hospitalization
Physician's Role
Medical Education
Child Health
Dermatology
Deutsches Ärzteblatt