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Ethikkommission: Freistellung in Hessen

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
412188
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 47 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Ethikkommission Freistellung in Hessen Vereinbarung zwischen Land und Ärztekammer D as Land Hessen und die dortige Landesärztekammer haben eine Haftungsfreistellungsvereinbarung unterzeichnet, wonach die Kammer nicht haftungsrechtlich für Mitglieder der bei ihr angesiedelten Ethikkommission einstehen muss. Nach der Vereinbarung nimmt die Ethikkommission wieder Aufträge zur Beurteilung berufsethischer und -rechtlicher Fragen bei der Durchführung klinischer Arzneimittelstudien an. Mit der im

Schlagworte

Ethikkommission Freistellung Hessen Haftungsfreistellungsvereinbarung Arzneimittelgesetz Patientenschutz Zahnärzte Biochip Krankheitserreger Gesundheitswesen Festzuschüsse Prothetik Ethics Committees Medical Ethics Drug Approval Medical Legislation