CareLit Fachartikel
Gesundheitskarte: Vorläufig geeinigt
Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
412437
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Umweltschutzorganisation Greenpeace klagt beim Deutschen Patentamt in München gegen ein Patent des Bonner Stammzellforschers Prof. Dr. med. Oliver Brüstle. Das „Klon-Patent“ umfasse die Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen und verstoße damit gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des menschlichen Körpers. Brüstle weist die Vorwürfe zurück. Die „kampagnenartig betriebene Aktion“ von Greenpeace stelle den Inhalt seiner seit Jahren bekannten Patentschrift völlig verzerrt dar.
Schlagworte
Gesundheitskarte
Klon-Patent
Greenpeace
Stammzellforschung
Datentransport
Ärztekammer
Aids-Stiftung
elektronische Gesundheitskarte
Patentschutz
medizinische Ethik
Patientenrechte
Health Cards
Stem Cell Research
Patents
Ethics
Medical