CareLit Fachartikel

Alterseinkünftegesetz: Beiträge schrittweise steuerfrei

Kannengießer, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
412487
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kannengießer, W.
Ausgabe
Heft 44 / 2004
Jahrgang 36
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Besteuerung der Beiträge zur Altersvorsorge und der daraus fließenden Leistungen wird von 2005 an grundlegend geändert. Die Beiträge, die für die Ansammlung von Rentenanwartschaften zu entrichten sind, werden schrittweise bis 2025 von der Einkommensteuer freigestellt; Leibrenten werden dagegen bis 2040 voll in die Besteuerung einbezogen. Für die Altersvorsorge gilt also künftig die „nachgelagerte“ Besteuerung. Das betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch die

Schlagworte

Alterseinkünftegesetz Altersvorsorge Besteuerung Renten Beamtenpensionen Steuerentlastung Sonderausgaben Freibeträge Gleichbehandlung Kapitallebensversicherungen Verfassungsgericht Versorgungslücke Retirement Taxation Pension Funds Income Tax