CareLit Fachartikel
Alterseinkünftegesetz: Beiträge schrittweise steuerfrei
Kannengießer, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
412487
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Besteuerung der Beiträge zur Altersvorsorge und der daraus fließenden Leistungen wird von 2005 an grundlegend geändert. Die Beiträge, die für die Ansammlung von Rentenanwartschaften zu entrichten sind, werden schrittweise bis 2025 von der Einkommensteuer freigestellt; Leibrenten werden dagegen bis 2040 voll in die Besteuerung einbezogen. Für die Altersvorsorge gilt also künftig die „nachgelagerte“ Besteuerung. Das betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch die
Schlagworte
Alterseinkünftegesetz
Altersvorsorge
Besteuerung
Renten
Beamtenpensionen
Steuerentlastung
Sonderausgaben
Freibeträge
Gleichbehandlung
Kapitallebensversicherungen
Verfassungsgericht
Versorgungslücke
Retirement
Taxation
Pension Funds
Income Tax