CareLit Fachartikel
Unfall: Erste Police für Behinderte
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
412763
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unfall Erste Police für Behinderte Eltern von geistig behinderten Kindern war es bislang verwehrt, für diese eine private Unfallversicherung abzuschließen. Die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen enthalten eine Klausel, wonach die Gesellschaften keine Verträge mit „dauernd pflegebedürftigen Personen“ und „Menschen mit geistiger Behinderung“ abschließen. Auch wenn eine Versicherung einen Antrag für einen Betroffenen angenommen hat und die Prämien ordnungsgemäß bezahlt wurden, entfällt die
Schlagworte
Unfall
Versicherung
Behinderte
private Unfallversicherung
geistige Behinderung
Prämien
BaFin
Insolvenz
Altersvorsorge
Direktversicherung
Accidents
Insurance
Accident
Disability
Health
Life