CareLit Fachartikel
Geistiges Heilen: Eine Heilpraktikerprüfung ist nicht Pflicht
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
413089
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3710. September 2004 A 2485 Geistiges Heilen Eine Heilpraktikerprüfung ist nicht Pflicht. Im entschiedenen Fall ging es um den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz im Fall des so genannten geistigen Heilens. Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will. Nach diesem Gesetz gilt als Ausübung der Heilkunde jede berufsoder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur
Schlagworte
geistiges Heilen
Heilpraktikergesetz
Erlaubnispflicht
Selbstheilungskräfte
Gesundheitsgefahren
ärztliche Behandlung
Aufklärungsverpflichtungen
Gerichtsvollzieher
Complementary Therapies
Healing
Health Care Reform
Legal Issues
Patient Safety
Self-Care
Deutsches Ärzteblatt