CareLit Fachartikel
Verstoß gegen Auskunftspflicht: Vorführung durch den Gerichtsvollzieher
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
413090
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3710. September 2004 A 2485 Geistiges Heilen Eine Heilpraktikerprüfung ist nicht Pflicht. Im entschiedenen Fall ging es um den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz im Fall des so genannten geistigen Heilens. Nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ausüben will. Nach diesem Gesetz gilt als Ausübung der Heilkunde jede berufsoder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur
Schlagworte
Auskunftspflicht
Gerichtsvollzieher
Heilpraktikergesetz
geistiges Heilen
Verfassungsbeschwerde
Ordnungsgeld
Landarztpraxis
ärztliche Zeugnisse
Legal Obligations
Physicians
Health Care Quality
Health Care Costs
Medical Records
Medical Ethics
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