Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Zum Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen in der medizinischen Forschung
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1997 · Heft 4 · S. 759 bis 760
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personen, die ihren Willen noch nicht oder nicht mehr selbst äußern können, bedürfen eines besonderen Schutzes durch den Arzt und die Gesellschaft. Besonders die historische Erfahrung mit verbrecherischen Forschungen an nicht-einwilligungsfähigen Personen (Kinder, Bewußtseinsgestörte, Bewußtlose) in Deutschland macht es notwendig und verständlich, ethische und rechtliche Grenzen der medizinischen Forschung mit diesen Personen klar festzulegen und besondere Schutzvorkehrungen zu treffen. Das Ziel der im folgenden vorgeschlagenen Grundsätze ist es, den unabdingbaren Mindestschutz der nicht-einwilligungsfähigen Per…