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Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Zum Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen in der medizinischen Forschung

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1997 · Heft 4 · S. 759 bis 760

Dokument
41324
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1997
Jahrgang 94
Seiten
759 bis 760
Erschienen: 1997-04-11 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Personen, die ihren Willen noch nicht oder nicht mehr selbst äußern können, bedürfen eines besonderen Schutzes durch den Arzt und die Gesellschaft. Besonders die historische Erfahrung mit verbrecherischen Forschungen an nicht-einwilligungsfähigen Personen (Kinder, Bewußtseinsgestörte, Bewußtlose) in Deutschland macht es notwendig und verständlich, ethische und rechtliche Grenzen der medizinischen Forschung mit diesen Personen klar festzulegen und besondere Schutzvorkehrungen zu treffen. Das Ziel der im folgenden vorgeschlagenen Grundsätze ist es, den unabdingbaren Mindestschutz der nicht-einwilligungsfähigen Per…

Schlagworte

MEDIZINFORSCHUNG STUDIE KLINISCHE EINWILLIGUNG ETHIK ETHIKKOMMISSION Deutsches Ärzteblatt Köln