Die Verabreichung von subcutanen Injektionen durch den Krankenpflegefachdienst und die PflegehelferInnen - strafrechtliche Verantwortung und zivilrechtliche Haftung
Payer-Allmer, G. · Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien · 1997 · Heft 5 · S. 14 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Krankenhaus werden regelmäßig, vom Krankenpflegefachdienst, den Pflegehelfern stationär und ambulant, aber auch vom Patienten selber, subcutane Injektionen verabreicht. Die Hygienefachkraft erteilt die Weisung, daß eine Hautdesinfektion vor der Verabreichung der jeweiligen Subkutaninjektionen nicht notwendig sei. Wem obliegt wofür die Anordnungsund Durchführungsverantwortung? Mit welchen rechtlichen Folgen hätten die Beteiligten, bei Eintritt eines Schadens, z. B. einer nosokomialen Infektion, zu rechnen? Auf diese und andere Fragen geht dieser Artikel ein.