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Die Verabreichung von subcutanen Injektionen durch den Krankenpflegefachdienst und die PflegehelferInnen - strafrechtliche Verantwortung und zivilrechtliche Haftung

Payer-Allmer, G. · Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien · 1997 · Heft 5 · S. 14 bis 17

Dokument
41350
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien
Autor:innen
Payer-Allmer, G.
Ausgabe
Heft 5 / 1997
Jahrgang 50
Seiten
14 bis 17
Erschienen: 1997-05-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

In einem Krankenhaus werden regelmäßig, vom Krankenpflegefachdienst, den Pflegehelfern stationär und ambulant, aber auch vom Patienten selber, subcutane Injektionen verabreicht. Die Hygienefachkraft erteilt die Weisung, daß eine Hautdesinfektion vor der Verabreichung der jeweiligen Subkutaninjektionen nicht notwendig sei. Wem obliegt wofür die Anordnungsund Durchführungsverantwortung? Mit welchen rechtlichen Folgen hätten die Beteiligten, bei Eintritt eines Schadens, z. B. einer nosokomialen Infektion, zu rechnen? Auf diese und andere Fragen geht dieser Artikel ein.

Schlagworte

HYGIENEFACHKRAFT INJEKTION SUBKUTAN PFLEGERECHT HAFTUNGSRECHT ANORDNUNGSVERANTWORTUNG DURCHFUEHRUNGSVERANTWORTUNG Österreichische Krankenpflegezeitschrift Wien