CareLit Fachartikel
Werbung für Schönheitschirurgie: Hautarzt klagte erfolglos gegen eine Klinik
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
414529
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1723. April 2004 A 1191 Werbung für Schönheitschirurgie Hautarzt klagte erfolglos gegen eine Klinik. Die beklagte GmbH ist Trägerin einer privaten Tagesklinik, die werbewirksame Anzeigen für schönheitschirurgische Leistungen in Zeitungen schaltet. Der Kläger betreibt eine Hautarztpraxis, in der auch Laserbehandlungen sowie plastische und kosmetische chirurgische Eingriffe vorgenommen werden. Er war der Ansicht, die Klinik habe mit ihren Anzeigen in
Schlagworte
Werbung
Schönheitschirurgie
Hautarzt
Klinik
Wettbewerbsrecht
Berufspflichtverletzung
Gebührenordnung
traditionelle chinesische Medizin
Cosmetic Surgical Procedures
Advertising
Medical Ethics
Professional Misconduct
Health Care Costs
Traditional Chinese Medicine
Deutsches Ärzteblatt