CareLit Fachartikel
Medizinische Geräte: Im Südwesten sehr sicher
Erens, O. · Deutsches Ärzteblatt · 2004 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
414573
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
weitere Differenzierung rechtlich fragwürdig. > Nach § 24 Abs. 2 der Bundespflegesatzverordnung ist eine von den Krankenhausträgern geforderte Kostenerstattung gerechtfertigt, wenn und insoweit den Krankenhäusern aus wahlärztlichen Leistungen weitere, nicht bereits dem Patienten berechnete Kosten entstanden sind. Die Bundespflegesatzverordnung fordert eine Kostenerstattung in Höhe von 20 bis 40 Prozent des Privatarzthonorars. Landesgesetzlich geregelte Vorteilsausgleichsentgelte verlangen
Schlagworte
medizinische Geräte
Röntgeneinrichtungen
Qualitätssicherung
Strahlenschutz
Kostenerstattung
Krankenhausrecht
TÜV-Zertifizierung
Patientenbilder
Bildqualität
Gesundheitswesen
Medical Devices
Radiology
Quality Assurance
Radiation Protection
Health Care Costs
Hospitals